Mietbedingungen kompakt

  • Mindestalter für Mieter 25 Jahre
  • Führerschein seit 5 Jahren
  • Führerscheinklasse ab Klasse B bzw. Klasse 3
  • Höhe der Selbstbeteiligung 500,- €
  • Höhe der Kaution 1.000 €
  • Mindestmietdauer 4 Tage
  • Die Anzahlung beträgt 50% des Gesamtmietpreises und ist innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung zu entrichten
  • Die Fahrzeuge werden sauber (innen und außen) und vollgetankt ( inkl. AdBlue) übergeben und müssen im selben Zustand zurückgeben werden. Bei Nichteinhaltung werden die Kosten weiter berechnet.
  • Fahrradheckträger gegen Aufpreis
  • Kilometer frei ohne Begrenzung
  • Endreinigung in den Wintermonaten nach Aufwand (min. 150,- € inkl. MwSt)
  • 2 Gasflaschen inklusive
  • Die Einweisung des Einrich Campers erfolgt immer am Tag der Abholung
  • Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet
  • Tiere sind nicht erlaubt


Stornobedingungen kompakt


  • Kostenfreies Stornieren ist bis zu 8 Tage vor Reiseantritt möglich!
  • Zwischen dem 7 und 1 Tag vor Reiseantritt sind 50% des Gesamtmietpreises zu entrichten.
  • Bei Nichtabnahme am Tag der der Anmietung ist der Gesamte Mietbetrag zu bezahlen.

Mietbedingungen

Bei Abschluss eines Mietvertrages zwischen dem Mieter und Autohaus Wöll e.K. Inh. Mark Beck (im weiteren Vertrag Vermieter genannt), werden die nachstehenden Mietbedingungen Bestandteil des Mietvertrags. 

Gegenstand: Anmietung eines Wohnmobils. Bei Übernahme und bei Rückgabe des Fahrzeugs wird ein  Übergabeprotoll erstellt und unterzeichnet. Dieses  Protokoll ist Bestandteil des Mietvertrages.

1.  Mindestalter des Fahrers und Führerschein
Der Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse 3 oder B sein.

2. Reservierung und Zahlungsbedingungen
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich.
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung, ist binnen 7 Tagen die vereinbarte Anzahlung  in Höhe von 50% des Mietpreises zu bezahlen. Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
Der restliche Mietpreis bis spätestens 8 Tage vor Mietbeginn gezahlt werden. Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.

3. Mietpreis
Der Mietpreis beträgt 120,- €/Tag in der Nebensaison und 130,-€/Tag in der Hauptsaison.

Nebensaison 1. Januar - 31. Mai & 1. September - 31. Dezember

Hauptsaison: 1. Juni - 31. August

Im Mietpreis enthalten sind folgende Leistungen: 

  • Haftpflichtversicherung (100 Mio. € pauschal)
  • Teilkaskoversicherung mit 500,-€ Selbstbeteiligung pro Schadensfall
  • Vollkaskoversicherung mit 500,-€ Selbstbeteiligung pro Schadensfall
  • (Bei einem Schadensfall haftet der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung pro Schadenfall. Ist eine grobe Fahrlässigkeit nachweisbar, haftet der Mieter für die volle Schadenshöhe.)
  • vollgetanktes Fahrzeug
  • Adblue Tank voll
  • Toiletten-Chemie
  • 2 x Gasflasche 1 volle, 1 angebrochene
  • ausführliche Fahrzeugeinweisung

4. Stornierung / Rücktritt
kostenfreies Storno bis 8 Tage vor Reiseantritt
Zwischen dem 7 und 1 Tag vor Reiseantritt 50% des Gesamtmietpreises
Bei Nichtabnahme am Tag der der Anmietung ist der Gesamte Mietbetrag zu bezahlen.

5.     Kaution
Eine Kaution in Höhe von 1000,- € muss spätestens am Tag der Fahrzeugübernahme hinterlegt werden.
Nach der Abnahme und Überprüfung des Fahrzeugs durch den Vermieter wird dieser Betrag wieder zurückerstattet.

6. Zusätzliche Kosten

Bei der Anmietung in den Wintermonaten November bis Februar ist eine Servicegebühr für die zusätzliche Reinigung des Fahrzeugs nach Aufwand jedoch mindestens 150,- € fällig. 

Das Fahrzeug wird gereinigt übergeben und muss im gleichen Zustand zurückgebracht werden. Sollten Nacharbeiten nötig sein gehen die zu Lasten des Mieters. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Aufwand. Für das Entleeren und die Reinigung der Toilette ist der Mieter verantwortlich. 

7. Fahrzeugübergabe

Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie z.B. kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugmängel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Parteien halten den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe des Fahrzeugs gemeinsam im Übergabeprotokoll fest, das Bestandteil des Mietvertrags ist. Vor der Fahrzeugübergabe erfolgt eine ausführliche Einweisung. Bei Fahrzeugübergabe sind der gültige Personalausweis und Führerschein im Original vorzulegen. Der Mieter des Fahrzeuges ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Übergabe dieselbe Sorgfalt im Umgang mit dem Fahrzeug walten zu lassen, als wäre er der auf Werterhaltung bedachte Eigentümer. Insbesondere hat er darauf zu achten, dass entsprechende Sicherungsmaßnahmen im Fall von extremen Wetterbedingungen ergriffen werden, um eine Beschädigung des Fahrzeugs zu verhindern. Einer Gefahr durch absichtlicher Sachbeschädigung vorgebeugt wird, indem er das Fahrzeug auf eigene Kosten sicher abstellt. Bei Hinweisen auf betriebsbedingte Probleme des Fahrzeugs sich gemäß der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu verhalten (z.B. bei Aufleuchten einer Warn- oder Kontrollleuchte. Vor längeren Fahrten sicherzustellen, dass Ölstand und Reifendruck den Vorgaben des Herstellers entsprechen.

8. Reparaturen

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wiederherzustellen, dürfen vom Mieter nicht ohne Nachfrage beim Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. 

9.  Verkehrsunfälle
Der Mieter, ist bei einem Verkehrsunfall verpflichtet, dem Vermieter alle Daten schriftlich mitzuteilen, die der Vermieter zur Durchsetzung seiner Ansprüche benötigt. Der Mieter haftet für Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und darüber hinausgehende Schäden aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, soweit der Mieter den Schaden oder Verlust zu vertreten hat.

10.  Nichtverfügbarkeit des Wohnmobils
Bei Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs zu Beginn des Mietverhältnisses z.B. vorheriger Unfall oder Diebstahl, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges. Der Mietpreis wird erstattet. 

11. Speicherung personenbezogener Daten

Der Vermieter erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters/Fahrers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages nach den Richtlinien der DSGVO.

12. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort: 56368 Katzenelnbogen
Gerichtsstand: Amtsgericht Diez

Änderungen der Mietbedingungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Sollte eine der Regelungen in diesen Mietvertrag unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen



E-Mail
Anruf
Karte